Schweisstechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV Duisburg
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 Outplacement

06. September 2010  
 

Freie Outplacementberatung

 

Unser Angebot einer freien Outplacementberatung richten wir sowohl an Unternehmen als auch an Privatpersonen.

Sie bietet sich z. B. an, wenn Personen von sich aus bei der Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis unterstützt werden möchten, eine Existenzgründung anstreben oder sich zukünftig auf dem Arbeitsmarkt neu orientieren möchten.

Für Unternehmen ist dieses Instrument interessant, wenn MitarbeiterInnen von einer Entlassung bedroht sind, aber die Voraussetzungen für den § 216 SGB III nicht vorliegen.

Die freie Outplacementberatung weist folgende Unterschiede zu einer Transferagentur auf:

  • Die Prüfung der persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen für den § 216 a SGB III entfällt

  • Die freie Outplacementberatung ist nicht an die individuellen Kündigungsfristen gebunden

  • Eine Förderung gemäß § 216 a SGB III entfällt

 

Unsere Information zum Thema „Freie Outplacementberatung“ erhalten Sie durch folgende PDF-Datei: Download "Freie Outplacementberatung"

 

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