Planung und Durchführung von Informationsveranstaltungen über das Transferinstrument für die betroffenen MitarbeiterInnen
Planung und Durchführung von Einzelgesprächen mit den MitarbeiterInnen zur Klärung individueller Fragen für oder gegen die Nutzung des Transferinstruments
Übernahme der Antragstellungen für die Förderungen nach §§ 216 a und 216 b SGB III
Übernahme der Antragstellungen zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen aus dem Europäischen Sozialfonds
Übernahme der Personalabrechnung für die Beschäftigten in einer Transfer- und Qualifizierungsmaßnahme
Regelmäßige Planung und Durchführung von Beiratsitzungen mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zur Berichterstattung
Mitarbeiterbefragungen sechs Monate nach Austritt aus dem Transferprojekt zur Überprüfung der Nachhaltigkeit der Beratungs- und Vermittlungsarbeit