Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO vom 17.08.21) sind wir ab einer Inzidenz über 35 verpflichtet uns einen Nachweis vorlegen zu lassen. Der Nachweis dokumentiert die Immunisierung (Genesenbescheinigung/vollständiger Impfschutz) oder die aktuelle Testung (48-Stunden-Regelung). Dies gilt bei der Durchführung von Handfertigkeitsproben, der Ausbildung oder Weiterbildungsveranstaltungen.
Wir beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich vor Ort in unseren Standorten. An allen Standorten gilt ein Hygieneschutzkonzept. Bitte achten Sie vor Ort auf die Hinweisschilder.
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