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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung BZ Rhein-Ruhr
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

Qualifizierungschancengesetz (QCG) | Arbeit-von-morgen-Gesetz

Förderprogramm für Beschäftigte

Die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert seit dem 01.01.2019 die Zielgruppe der Beschäftigten, unabhängig von Lebensalter, Betriebsgröße und Berufsabschluss. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann also mit diesem Programm eine Aus- und Weiterbildung (z.B. Schweißerausbildung) gefördert werden.

Durch das im Mai 2020 verabschiedete Arbeit-von-morgen-Gesetz wurden die Förderleistungen sogar nochmal verbessert.

Die  Förderung für Ausbildungen (gemeint sind hier u.a. Umschulungen, TQ - berufabschlussfähige Teilqualifizierungen) und für Weiterbildungen sind an Anforderungen geknüpft.

    QCG | Anforderungen im Überblick

    • Übernahme von Weiterbildungskosten bis zu 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters.
    • Arbeitsentgeltzuschuss zwischen 25 % und 90 % je nach Betriebsgröße.
    • Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Mitarbeitern ab 45 Jahren und schwerbehinderten Menschen.

    Die wichtigsten Voraussetzungen

    • die vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten gehen über solche Anpassungsfortbildungen hinaus, die lediglich arbeitsplatzbezogen und kurzfrisig sind 
    • liegt ein Berufsabschluss (Ausbildungsdauer mind. 2 Jahre) vor, sollte dieser mindestens 4 Jahre zurückliegen
    • die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer hat in den vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen 
    • die Weiterbildungsmaßnahme dauert mindestens 120 Stunden (Unterrichtseinheiten)
    • die Maßnahme und der Träger sind für die Förderung zugelassen (AZAV)

    100% Förderung möglich! Wir unterstützen Sie!

    Gefördert werden je nach Betriebsgröße bis zu 100% Weiterbildungskosten! Je nach Weiterbildung sind Zuschüsse bis zu 100% des regulären Arbeitsentgeldes möglich!

    Arbeitgeber können Ihre Beschäftigten durch das Qualifizierungschancengesetz/ Arbeit-Von-Morgen-Gesetz hinsichtlich beruflicher Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit fördern. Die Zuschüsse sind je nach Unternehmensgröße gestaffelt.

    Wie sieht die Förderung konkret aus?

    • Übernahme der Weiterbildungskosten: bis zu 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters.
    • Personen ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Personen: Übernahme von Weiterbildungskosten bis zu 100 %.
    • Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 %.
    • Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung: zwischen 25 % und 90 % je nach Betriebsgröße.

    Sprechen Sie uns an! Unsere Fachberater:innen informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

    Mehr Informationen zum Thema Qualifizierungschancengesetz/ Arbeit-von-morgen-Gesetz und Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Weiterbildung erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner Thorsten Gorszka. Sprechen Sie uns an!

    Ansprechpartner

    BZ Rhein-Ruhr


    Anerkennung und Zertifizierung

    Die SLV Bildungszentren Rhein-Ruhr sind anerkannt und zertifiziert durch CERTQUA als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV für den Geltungsbereich Fügen, Trennen, Beschichten und zerstörungsfreie Prüfung.