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GSI – Gesellschaft für Schweißtechnik international mbH
Niederlassung BZ Rhein-Ruhr
Schweißtechnik - WeiterbildungschweißenSchweißtechnik Indrustrie

Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Förderprogramm für Beschäftigte

Die aktualisierte Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert seit dem 01.04.2024 die Zielgruppe der Beschäftigten, unabhängig von Lebensalter, Betriebsgröße und Berufsabschluss. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann also mit diesem Programm eine Aus- und Weiterbildung (z.B. Schweißerausbildung) gefördert werden.

Die  Förderung für Ausbildungen (gemeint sind hier u.a. Umschulungen, TQ - berufabschlussfähige Teilqualifizierungen) und für Weiterbildungen sind an Anforderungen geknüpft.

    QCG | Förderung im Überblick

    • Übernahme von Weiterbildungskosten von 100% und bis zu 100% Arbeitsentgeltzuschuss 
      • für Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)
    • Übernahme von Lehrgangskosten zwischen 25% und 100% je nach Betriebsgröße
    • Arbeitsentgeltzuschuss zwischen 25% und bis zu 75% je nach Betriebsgröße
    • Bei Vorliegen von Betriebsvereinbarungen über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrags
      • Erhöhung der Förderung um 5 %

    Die wichtigsten Voraussetzungen

    • die Mitarbeiter müssen aktuell sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
    • der zeitliche Umfang der Weiterbildung liegt über 120 Stunden
    • der Bildungsanbieter ist AZAV zertifiziert
    • die Weiterbildung muss zukunftsgerichtete Qualifikationen vermitteln
    • die letzte vergleichbare Weiterbildung (oder Ausbildung) muss mindestens 2 Jahre zurückliegen

    100% Förderung möglich! Wir unterstützen Sie!

    Gefördert werden je nach Betriebsgröße bis zu 100% Weiterbildungskosten! Je nach Weiterbildung sind Zuschüsse bis zu 100% des regulären Arbeitsentgeldes möglich!

    Arbeitgeber können Ihre Beschäftigten durch das Qualifizierungschancengesetz/ Arbeit-Von-Morgen-Gesetz hinsichtlich beruflicher Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit fördern. Die Zuschüsse sind je nach Unternehmensgröße gestaffelt.

    Förderung | Betriebsgrößen

    • Alle Betriebsgrößen:
      • Übernahme von Lehrgangskosten von 100%
      • Übernahme von Arbeitsentgeltzuschuss von 100%
      • für Abschlussorientierte Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss (nach § 81 (2) SGB III)
    • Betriebsgröße < 50 Beschäftigte:
      • Übernahme von Lehrgangskosten von 100% 
      • Übernahme von Arbeitsentgelt von 75%
    • Betriebsgröße < 50-499 Beschäftigte:
      • Übernahme von Lehrgangskosten von 50% 
      • Übernahme von Lehrgangskosten von 100% bei Vollendung des 45. Lebensjahres oder Schwerbehinderung
      • Übernahme von Arbeitsentgelt von 50%
    • Betriebsgröße ab 500 Beschäftigte:
      • Übernahme von Lehrgangskosten von 25% 
      • Übernahme von Arbeitsentgelt von 25%
    • Bei Vorliegen von Betriebsvereinbarungen über die berufliche Weiterbildung oder eines Tarifvertrags
      • Erhöhung der Förderung um 5 %

    Sprechen Sie uns an! Unsere Fachberater:innen informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

    Mehr Informationen zum Thema Qualifizierungschancengesetz/ Arbeit-von-morgen-Gesetz und Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Weiterbildung erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner Thorsten Gorszka. Sprechen Sie uns an!

    Ansprechpartner

    BZ Rhein-Ruhr


    Anerkennung und Zertifizierung

    Die SLV Bildungszentren Rhein-Ruhr sind anerkannt und zertifiziert durch CERTQUA als zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV für den Geltungsbereich Fügen, Trennen, Beschichten und zerstörungsfreie Prüfung.