Die aktualisierte Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert seit dem 01.04.2024 die Zielgruppe der Beschäftigten, unabhängig von Lebensalter, Betriebsgröße und Berufsabschluss. Im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann also mit diesem Programm eine Aus- und Weiterbildung (z.B. Schweißerausbildung) gefördert werden.
Die Förderung für Ausbildungen (gemeint sind hier u.a. Umschulungen, TQ - berufabschlussfähige Teilqualifizierungen) und für Weiterbildungen sind an Anforderungen geknüpft.
Gefördert werden je nach Betriebsgröße bis zu 100% Weiterbildungskosten! Je nach Weiterbildung sind Zuschüsse bis zu 100% des regulären Arbeitsentgeldes möglich!
Arbeitgeber können Ihre Beschäftigten durch das Qualifizierungschancengesetz/ Arbeit-Von-Morgen-Gesetz hinsichtlich beruflicher Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit fördern. Die Zuschüsse sind je nach Unternehmensgröße gestaffelt.
Sprechen Sie uns an! Unsere Fachberater:innen informieren Sie über Ihre Möglichkeiten und wir unterstützen Sie bei der Beantragung.
Mehr Informationen zum Thema Qualifizierungschancengesetz/ Arbeit-von-morgen-Gesetz und Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Weiterbildung erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner Thorsten Gorszka. Sprechen Sie uns an!