Die SLV Bildungszentren Rhein-Ruhr begrüßen und unterstützen das neue Aus- und Weiterbildungsgesetz, das wichtige Anpassungen zur Förderung der beruflichen Entwicklung enthält.
Zu den wesentlichen Änderungen gehören die Verlängerung der Regelungen zur beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit (§ 106a SGB III), die Einführung eines Berufsorientierungspraktikums (§ 48a SGB III), ein Mobilitätszuschuss (§ 73a SGB III), sowie die Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (§ 82 SGB III).
Diese Neuerungen traten am 1. April 2024 in Kraft. Zudem wurde das Qualifizierungsgeld (§ 82a bis c SGB III) eingeführt, und ab dem 1. August 2024 sind neue Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) in Kraft getreten.
Verbundausbildung schafft Ausbildungsplätze
Als metall- und schweißtechnische Ausbildungsstätte fördern wir aktiv die Ausbildung und Weiterbildung durch unsere Verbundausbildung. Dieses Angebot ermöglicht es kleinen und mittleren Unternehmen, mehr Ausbildungsplätze zu schaffen und den Fachkräftenachwuchs zu sichern.
Die Ausbildungsinhalte für Partnerunternehmen können in Berufen der Metall- und Elektroindustrie in den folgenden Modulen erfolgen:
• Anlagentechnik
• Konstruktionstechnik
• Metalltechnik
• Schweißtechnik
Die Liste der Ausbildungsberufe, die im Ausbildungsverbund abgebildet werden ist vielfältig. Zusätzlich werden für weitere Berufe Module aus der Metall- und Steuerungstechnik ausgebildet.
Besonders in spezialisierten Betrieben, die nicht alle vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermitteln können, bietet die praxisnahe Auftragsausbildung im Ausbildungsverbund eine ideale Lösung. Diese Ausbildungsform bringt sowohl für Auszubildende als auch für Unternehmen zahlreiche Vorteile mit sich und trägt dazu bei, den hohen Standard der beruflichen Qualifizierung in der Region zu sichern.
Ansprechpartnerin: Daria Heise, +49 209 98075-10