Angehende Metaller, Schweißer, Schweißerinnen und Metallerinnen können in Zukunft ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150,- Euro pro Monat erhalten. Ausgezahlt werden kann das Weiterbildungsgeld, sofern die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss führt.
Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie ab dem 01.07.2023. Die Auszahlung des Weiterbildungsgelds soll immer nachträglich zum nächsten Monatsersten erfolgen.
Sie erhalten das Weiterbildungsgeld als Empfänger/in des Bürgergelds zuzüglich zu Ihrer Miete und der Übernahme der Kosten für Ihre abschlussbezogene Weiterbildung. Das Weiterbildungsgeld beträgt monatlich 150,- Euro und ist anrechnungsfrei.
Als Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld haben Sie ab dem 01.07.2023 im Zuge Ihrer abschlussorientierten Weiterbildung (Umschulung, berufsorientierte Teilqualifikation) grundsätzlich Anspruch auf Weiterbildungsgeld.
Von den folgenden Förder-Voraussetzungen trifft mindestens eine auf Sie zu:
Das Weiterbildungsgeld kann je nach Weiterbildung bis zu 3 Jahren ausgezahlt werden.
Zielt die Weiterbildung nicht auf einen Berufsabschluss ab, können Sie zukünftig einen Bürgergeldbonus erhalten. Hier gibt es mehr Informationen zum Bürgergeldbonus.