Ab dem 01.07.2023 erhalten Sie zusätzlich 75,- Euro Bürgergeldbonus während Ihrer Weiterbildung zum Schweißer oder zur Schweißerin. Der Bürgergeldbonus erhalten Sie, wenn Ihre Weiterbildung nicht zu einem Berufsabschluss führt.
Die Auszahlung des Bürgergeldbonus soll ab dem 01.07.2023 immer nachträglich zum nächsten Monatsersten erfolgen.
Sie erhalten das Bürgergeldbonus als Empfänger:in des Bürgergelds zuzüglich zu Ihrer Miete und der Übernahme der Kosten für Ihre nicht-abschlussbezogene Weiterbildung.
Der Bürgergeldbonus beträgt monatlich 75,- Euro und ist anrechnungsfrei.
Ihre Weiterbildung muss mindestens 8 Wochen dauern.
Als Empfänger von Bürgergeld haben Sie ab dem 01.07.2023 im Zuge Ihrer Weiterbildung (Schweißer/in, Rohr- und Anlagenmonteur/in) grundsätzlich Anspruch auf den Bürgergeldbonus.
Von den folgenden Förder-Voraussetzungen trifft mindestens eine auf Sie zu:
Zielt die Weiterbildung auf einen Berufsabschluss ab, können Sie zukünftig das Weiterbildungsgeld erhalten. Hier gibt es mehr Informationen zum Weiterbildungsgeld.